Zurzeit bauen wir im Untergeschoss unseren ca. 30 qm großen Übungsraum um. Der Übungsraum ist mit akustischem Schlagzeug, elektronischem Schlagzeug, E-Gitarre, akustischer Gitarre, E-Bass und Keyboard ausgestattet. Die Instrumente können von uns gemietet werden oder es kann eigene Ausrüstung zur Probe mitgebracht werden. Wir teilen euch hier auf unserer Homepage mit, sobald der Raum fertig umgebaut ist. Ziel ist es, den Raum optimal gedämmt einzurichten, um saubere Audio-Aufnahmen zu ermöglichen. Den Abschluss der arbeiten können wir zur Zeit noch nicht absehen. Für Übungen am Schlagzeug kann der Raum dennoch auch während der Umbauphase genutzt werden. Für die Unannehmlichkeiten gibt es einen großzügigen Rabatt.
Tipps für Musiklehrer/Musiklehrerinnen
Privatunterricht in der eigenen Wohnung?
Aufgepasst: Denn Vermieter müssen eine gewerbliche Nutzung von Wohnräumen, z.B. für Musikunterricht, nicht dulden. Wenn Musiklehrer/Musiklehrerinnen in gemieteten Räumlichkeiten, wie z.B. der Wohnung, unterrichten möchten, müssen einige Dinge vorher geklärt sein. Neben steuerlichen Themen (bei Fragen an das Finanzamt oder einen Steuerberater/in wenden) muss der Musiklehrer/die Musiklehrerin auch darauf achten, dass der private Musikunterricht nicht gegen die geltende Hausordnung verstößt.
Im Prinzip ist das Musizieren in Mietwohnungen außerhalb der Mittags- und Nachtruhezeiten grundsätzlich erlaubt. Dies gilt auch, jedoch eingeschränkt, in Bezug auf Musikunterricht in der Mietwohnung. Selbst in einer Eigentums-Wohnung ist die Hausordnung zu beachten, welche das regelmäßige Erteilen von Privatunterricht unter Umständen verweigert. Hier sollte man sich vorher ebenfalls gut informieren, um Streitigkeiten mit Mitbewohner oder gar gerichtliche Klagen von diesen zu vermeiden.
Musiklehrer/Musiklehrerinnen, die Unterricht in einer Mietwohnung anbieten möchten, ist also dringend zu raten, frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Dies sehen auch die meisten Mietverträge so vor.
Von Seiten des Vermieters ist genau zu prüfen, ob mit der gewerblichen Nutzung auch eine für die Mitbewohner unzumutbare Belastung eintritt, z.B. weil im 1/2-Std.-Takt Schüler/Schülerinnen durch das Treppenhaus stampfen, sich dort ggf. aufhalten und laut miteinander sprechen oder unverhältnismäßig viel Schmutz eintragen, vor allem in den Herbst- und Wintermonaten. Wenn die Belastung jedoch zumutbar ist, steht der Nutzung einer Mietwohnung für Privatunterricht nichts mehr im Wege.
Stressfrei unterrichten
Diesen Stress kann man leicht vermeiden. In unserem Wohn- und Geschäftshaus ist das Musizieren ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Unterrichtet eure Schüler einfach in unserem Unterrichts- und Proberaum.
Unser Übungsraum kann von Mo bis Sa, von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr ohne Einschränkungen genutzt werden. Gewerblicher und privater Musik-Unterricht wird hier gern gehört. Der Raum ist im Winter beheizt und im Sommer ist es angenehm kühl, besonders bei hohen Außentemperaturen.
Wer als Lehrer/Lehrerin seine Schüler/Schülerinnen in unserem Raum unterrichten möchte, kann einen Rabatt für Lehrkräfte erhalten, bzw. können im Abo-Modell Vorzugskonditionen gewährt werden..
Für das leibliche Wohl
In unserer Küchen-Zeile im EG können Heißgetränke wie Tee oder Kaffee zubereitet werden. Dafür stehen verschiedene Kaffeemaschinen und ein Heißwasserbereiter zur Verfügung. In unserem Getränkekühler bieten wir auf Wunsch Erfrischungen wie Cola, Limonade, Mineralwasser, Säfte, etc. oder eine von Ihnen bevorzugten Getränkeauswahl an.
Fragen?
Fragen beantworten wir gerne per E-Mail oder telefonisch.
Per E-Mail:
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Mo bis Fr von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr | So und an Feiertagen kein Telefondienst
Tel: 070 33 / 692 391-0
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PFAHL24 | RENTALUS | Fahrschule Dirk Pfahl
Dirk Pfahl (Einzelunternehmer)
Hofmauerstraße 25
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